1,26 Promille wegen „Eigenbrauerei“ im Bauch

55-Jähriger war vor Gericht um Ausreden nicht verlegen: Darmpilz schuld am Alkoholgehalt im Blut

Regensburg. Die „Eigenbrauerei“ im Bauch des Angeklagten ist schuld an den 1,26 Promille gewesen. Mit dieser überraschenden Schnapsidee hat ein Rechtsanwalt versucht, seinen Mandanten vor Strafe und Führerscheinentzug wegen einer Trunkenheitsfahrt zu bewahren. Der angeklagte Frührentner war auch um weitere Ausreden nicht verlegen:  Die Schnapsfahne hätte von einer alkoholgetränkten Tamponage seiner Kieferverletzung hergerührt.

Das Amtsgericht Regensburg ließ sich von dem Einfallsreichtum nicht beeindrucken: Es verurteilte den 55-jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro, entzog die Fahrerlaubnis, sprach eine Sperre für die Wiedererteilung aus und behielt den Führerschein ein.

Der angeklagte Frührentner schwor Stein und Bein, Alkohol wegen schwerer Leberzirrhose zu meiden. Lediglich fünf Schokoeier mit Schnapsfüllung habe er sich an jenem Tag gegönnt. Der Anwalt griff dem 55-jährigen unter die Arme:

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         Urteil: 2400 Euro Strafe und Führerschein weg

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Der Sprosspilz „Candida albicans“ habe im Darm seines Mandanten eine Potenzierung des Alkohols bewirkt. Er verwies auf eine ärztliche Untersuchung, die bei dem Frührentner ein „Eigenbrauerei-Sydrom“ habe erkennen lassen. Aus den fünf Schnapseiern seien dadurch unvorhersehbar die 1,26 Promille geworden. Diese phänomenale Steigerung sei dem Mann nicht anzulasten. Der Anwalt forderte, den Angeklagten den vorläufig entzogenen Führerschein zurückzugeben und ihn freizusprechen.

Für den Richter war diese Begründung erst einmal ein Überraschungs-Ei. Das Gericht zog einen Mediziner zu Rate. Der fand für das Phänomen klare Worte: „Völlig paradox.“ Solch körpereigene Steigerung schloss der Sachverständige aus. Dass es bei heftigem Pilzwachstum zu einer echten alkoholischen Gärung kommen kann, bestätigt zwar der Fernsehmediziner Dr. Thomas Weiss auf seiner Internetseite. Dass es aber tatsächlich zu messbaren Alkoholspiegeln kommt, ist sicher eine Ausnahme. „Mir ist so etwas nicht bekannt“, erklärt ein Mediziner aus Passau. In seiner 10-jährigen Praxis sei dem Internisten ein solcher Fall bisher nicht untergekommen.

Also müsse der Frührentner 101 Gramm Alkohol aufgenommen haben, errechnete der Gerichtsmediziner. Fünf Halbe Bier oder etwa ein Viertelliter 40-Prozentiges entsprächen diesem Pegel.

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         Mit Handy am Ohr erwischt und kontrolliert

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Mit 1,26 Promille war der damals noch als Aushilfsfahrer tätige Frührentner erwischt worden. Er war um das Regensburger Polizei-Präsidium herumgekurvt. Einer Polizistin fiel auf, dass er ständig das Handy am Ohr hatte. Sie stoppte den Dauertelefonierer und roch seine Schnaps-Fahne.